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7
Dez |
Idee geklaut: Werbeagentur verliert Klage gegen DHL posted by Margarete Diertz |
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Die Weltraumbehörde “European Space Agency“ (ESA) und die Werbeagentur “Equipe in Space” präsentierten 2004 die gemeinsam entwickelte Werbestrategie “DHL im All“ für den Logistikdienstleister DHL. Zu einer Umsetzung des Konzeptes kam es jedoch damals nicht mehr. 2008 hatte die auf Space-Marketing spezialisierte Werbeagentur “Equipe in Space” erfahren, dass eine groß angelegte Werbekampagne des Logistikers unter dem Slogan „DHL im All“ veröffentlicht wurde, ohne “Equipe in Space“, die das Konzept entwickelt hatte, zu beteiligen. Die wesentlichen Gestaltungsmerkmale der Agentur fanden sich überraschend in der Kampagne wieder. Darunter waren sämtliche Abbildungen, zum Beispiel die einer Trägerrakete zur Belieferung der internationalen Raumstation ISS sowie die eines „DHL im All“-Paketes als Sonderedition. Es tauchte auch die Behauptung auf, DHL sei der erste im Weltall zustellende Logistiker. Die Agentur sah ihre Urheberrechte verletzt und klagte. Das OLG Köln sah das allerdings anders. Das Urheberrecht würde nicht alle Ergebnisse individueller geistiger Tätigkeit schützen, so das Urteil der Richter. Das Werk müsse selbst dann ausführlich formuliert sein, wenn durch die Weiterentwicklung einer Idee zu einer Konzeption aus Einzelelementen eine Einheit geschaffen werde. Dies genüge nicht für den urheberrechtlichen Schutz. Gegenstand des Urheberrechtschutzes könne vielmehr nur das Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes sein. Im Fall des Werbekonzeptes „DHL im All“ konnte das Gericht eine sprachliche und bildnerische Umsetzung des Werbekonzeptes in eine kreative Leistung im Jahr 2004 nicht feststellen. Im Fokus des Urheberrechtsgesetzes steht damit weiterhin das Werk und nicht die dem Werk zugrundeliegende Idee. Ideen sind leider in rechtlicher Betrachtung meistens ein Problem, Schutzmöglichkeiten dafür gibt es leider nur wenige. Werbeagenturen sollten deshalb ihre Werbekonzept-Ideen in jedem Fall mit einer vertraglichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden schützen.
Quelle: http://blog.plainpicture.net/?p=1618 Bildquelle: fRandi-Shooters, flickr |
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8
Apr |
Künstler muss für eigene Werke bezahlen posted by Michael Prinz |
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Heute präsentieren wir Ihnen wieder einmal eine Anekdote aus dem Bereich des Urheberrechts. Das Problem: Diese Anekdote mag sich skurril anhören, ist für den Betroffenen aber existenzgefährdend. Es geht um Jon Engle, einen amerikanischen Designer von Logos, der bis vor kurzem von seinem Beruf ganz gut leben konnte. Doch dann flatterte ihm eine Rechnung ins Haus und die Farce begann. Die Rechnung kam von den Betreibern der Website Stock Art, einem Portal, das professionell erstellte Fotos an Kunden verkauft, damit diese nicht selbst einen Fotografen engagieren müssen. Dieses Portal schrieb dem Künstler nun, dass sie die Rechte an 65 seiner Logos hätten, die Engle auf seiner Website als Arbeitsproben hinterlegt hatte. Wohlgemerkt: Er hatte diese Logos bereits vor Jahren für seine Kunden entworfen und ist deshalb der Urheberrechtsinhaber der Logos. Das Foto-Portal hingegen behauptete, der Rechteinhaber zu sein und forderte von Engle für jedes Logo 275 US-Dollar, was eine Gesamtsumme von knapp 18 000 Dollar ergibt. Engle versuchte daraufhin aufzuklären, dass nicht nur er der Rechteinhaber der Logos sei, sondern auch, dass die Logos vielmehr von seiner Website gestohlen wurden und unrechtsmäßig beim Portal eingestellt wurden. Das Portal stellte sich quer und das nächste, was Engle erreichte, war ein Telefonanruf von einem Anwalt. Dieser bot ihm an, die Sache mit einer außergerichtlichen Einigung und einer Zahlung von 18 000 Dollar beizulegen. Selbstverständlich weigerte sich Engle, das Geld zu zahlen. Wohlgemerkt: Diese Summe soll er für die von ihm selbst entworfenen Logos bezahlen. Was bis jetzt schon jeder Vernunft entbehrt, wurde noch auf die Spitze getrieben. Stock Art hätte nun vor Gericht gehen können, wie es jeder täte, der sich im Recht fühlt. Doch die Chancen in diesem Fall zu gewinnen wurden wohl selbst von der von Stock Art beauftragten Kanzlei als zu gering eingestuft. Deshalb wählte man einen anderen Weg, um Engle das Handwerk zu legen. Die Kanzlei kontaktierte via eMail und Telefon alle Kunden des Künstlers und erzählte ihnen, dass der Künstler sein Logo von der Seite ihres Klienten Stock-Art gestohlen hätte. Dieses Vorgehen hatte für Engle ernste Konsequenzen. Er wurde nicht nur auf der Designer Plattform Design Outpost gesperrt, auch seine Kunden, die dem anwaltlichen Schreiben selbstverständlich Glauben schenken und sich vor etwaigen Folgen der Urheberrechtsverletzung fürchteten, wenden sich von ihm ab. Aktuelle Informationen über den weiteren Verlauf dieses Falls finden Sie auf der Seite des Künstlers: www.jonengle.com. |
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