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7
Dez |
Idee geklaut: Werbeagentur verliert Klage gegen DHL posted by Margarete Diertz |
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Die Weltraumbehörde “European Space Agency“ (ESA) und die Werbeagentur “Equipe in Space” präsentierten 2004 die gemeinsam entwickelte Werbestrategie “DHL im All“ für den Logistikdienstleister DHL. Zu einer Umsetzung des Konzeptes kam es jedoch damals nicht mehr. 2008 hatte die auf Space-Marketing spezialisierte Werbeagentur “Equipe in Space” erfahren, dass eine groß angelegte Werbekampagne des Logistikers unter dem Slogan „DHL im All“ veröffentlicht wurde, ohne “Equipe in Space“, die das Konzept entwickelt hatte, zu beteiligen. Die wesentlichen Gestaltungsmerkmale der Agentur fanden sich überraschend in der Kampagne wieder. Darunter waren sämtliche Abbildungen, zum Beispiel die einer Trägerrakete zur Belieferung der internationalen Raumstation ISS sowie die eines „DHL im All“-Paketes als Sonderedition. Es tauchte auch die Behauptung auf, DHL sei der erste im Weltall zustellende Logistiker. Die Agentur sah ihre Urheberrechte verletzt und klagte. Das OLG Köln sah das allerdings anders. Das Urheberrecht würde nicht alle Ergebnisse individueller geistiger Tätigkeit schützen, so das Urteil der Richter. Das Werk müsse selbst dann ausführlich formuliert sein, wenn durch die Weiterentwicklung einer Idee zu einer Konzeption aus Einzelelementen eine Einheit geschaffen werde. Dies genüge nicht für den urheberrechtlichen Schutz. Gegenstand des Urheberrechtschutzes könne vielmehr nur das Ergebnis der schöpferischen Formung eines bestimmten Stoffes sein. Im Fall des Werbekonzeptes „DHL im All“ konnte das Gericht eine sprachliche und bildnerische Umsetzung des Werbekonzeptes in eine kreative Leistung im Jahr 2004 nicht feststellen. Im Fokus des Urheberrechtsgesetzes steht damit weiterhin das Werk und nicht die dem Werk zugrundeliegende Idee. Ideen sind leider in rechtlicher Betrachtung meistens ein Problem, Schutzmöglichkeiten dafür gibt es leider nur wenige. Werbeagenturen sollten deshalb ihre Werbekonzept-Ideen in jedem Fall mit einer vertraglichen Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden schützen.
Quelle: http://blog.plainpicture.net/?p=1618 Bildquelle: fRandi-Shooters, flickr |
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